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Baueinsprache

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Privat-rechtliche Baueinsprache

Rechtsgebiet:
Baueinsprache
Stichworte:
Baueinsprache
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Diverse Kantone haben in den letzten Jahren die privat-rechtliche Baueinsprache abgeschafft; in solchen Kantonen ist für die Geltendmachung privat-rechtlicher oder dienstbarkeits-rechtlicher Baubeschränkungen der ordentliche Prozessweg einzuschlagen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung einer privat-rechtlichen Baueinsprache  ist eine

  • Verletzung gesetzlicher Eigentumsbeschränkungen
    • Grundlage: EGzZGB
    • Beispiel: Verletzung zivil-rechtlicher Abstände
      (In vielen Kantonen sind die privat-rechtlichen Abstandsvorschriften abgeschafft; stehen nicht öffentlich-rechtliche Abstandsvorschriften entgegen, darf an die Grenze gebaut werden.)
  • Verletzung nachbarrechtlicher Bestimmungen des ZGB
    • Grundlage: ZGB
    • Beispiel: Immissionen
  • Verletzung vertraglicher Baubeschränkungen
    • Dienstbarkeit
    • Beispiel: Baubeschränkung

Rechtsweg

Dieser ist kantonal unterschiedlich. Oft steht nur der ordentliche Prozessweg offen.

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