Diverse Kantone haben in den letzten Jahren die privat-rechtliche Baueinsprache abgeschafft; in solchen Kantonen ist für die Geltendmachung privat-rechtlicher oder dienstbarkeits-rechtlicher Baubeschränkungen der ordentliche Prozessweg einzuschlagen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung einer privat-rechtlichen Baueinsprache ist eine
- Verletzung gesetzlicher Eigentumsbeschränkungen
- Grundlage: EGzZGB
-
Beispiel: Verletzung zivil-rechtlicher Abstände
(In vielen Kantonen sind die privat-rechtlichen Abstandsvorschriften abgeschafft; stehen nicht öffentlich-rechtliche Abstandsvorschriften entgegen, darf an die Grenze gebaut werden.)
- Verletzung nachbarrechtlicher Bestimmungen des ZGB
- Grundlage: ZGB
- Beispiel: Immissionen
- Verletzung vertraglicher Baubeschränkungen
- Dienstbarkeit
- Beispiel: Baubeschränkung
Rechtsweg
Dieser ist kantonal unterschiedlich. Oft steht nur der ordentliche Prozessweg offen.