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Einleitung

Die Rechtspraxis unterscheidet zwischen:

  • Öffentlich-rechtliche Baueinsprache
  • Zivil-rechtliche Baueinsprache.

Die Rechtsmittelverfahren im öffentlich-rechtlichen Bereich sind je nach Kanton unterschiedlich:

  1. Baueinsprache-Möglichkeit1 des Nachbarn gegen das Baugesuch2
  2. Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids und Baurekurs gegen erteilte Baubewilligung3

Die Rechtsschutzsysteme im zivil-rechtlichen Bereich differieren kantonal:

  1. Baueinsprache-Möglichkeit des Nachbarn gegen das Baugesuch4
  2. Ordentlicher Zivilprozess5

Nachfolgend werden nur die Baueinsprachen im engeren Sinne (je Ziff. 1 hievor) behandelt und dies nur abstrakt, d.h. ohne Bezug zu einzelnen Kantonen!


1 In einzelnen Kantonen wird zu einer Einigungsverhandlung geladen.

2 zB AG, BE, SZ

3 zB ZH

4 zB AG, BE, SZ

5 zB ZH

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