Einleitung
Die Rechtspraxis unterscheidet zwischen:
- Öffentlich-rechtliche Baueinsprache
- Zivil-rechtliche Baueinsprache.
Die Rechtsmittelverfahren im öffentlich-rechtlichen Bereich sind je nach Kanton unterschiedlich:
- Baueinsprache-Möglichkeit1 des Nachbarn gegen das Baugesuch2
- Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids und Baurekurs gegen erteilte Baubewilligung3
Die Rechtsschutzsysteme im zivil-rechtlichen Bereich differieren kantonal:
- Baueinsprache-Möglichkeit des Nachbarn gegen das Baugesuch4
- Ordentlicher Zivilprozess5
Nachfolgend werden nur die Baueinsprachen im engeren Sinne (je Ziff. 1 hievor) behandelt und dies nur abstrakt, d.h. ohne Bezug zu einzelnen Kantonen!
1 In einzelnen Kantonen wird zu einer Einigungsverhandlung geladen.
2 zB AG, BE, SZ
3 zB ZH
4 zB AG, BE, SZ
5 zB ZH







