Einleitung: Baueinsprache in der Schweiz
Die Baueinsprache ist der erste Rechtsbehelf gegen ein unerwünschtes Baugesuch bzw. Bauvorhaben in der Nachbarschaft.
Die Rechtspraxis unterscheidet zwischen:
» Öffentlich-rechtliche Baueinsprache
» Zivil-rechtliche Baueinsprache
Die Rechtsmittelverfahren im öffentlich-rechtlichen Bereich sind je nach Kanton unterschiedlich:
- Baueinsprache-Möglichkeit des Nachbarn gegen das Baugesuch (zB AG, BE, SZ)
- Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids und Baurekurs gegen erteilte Baubewilligung (zB ZH)
Baueinsprache: In einzelnen Kantonen wird zu einer Einigungsverhandlung geladen.
Die Rechtsschutzsysteme im zivil-rechtlichen Bereich differieren kantonal:
- Baueinsprache-Möglichkeit des Nachbarn gegen das Baugesuch ( zB AG, BE, SZ)
- Ordentlicher Zivilprozess ( zB ZH)
Nachfolgend werden nur die Baueinsprachen im engeren Sinne (je Ziff. 1 oben) behandelt und dies nur abstrakt, d.h. ohne Bezug zu einzelnen Kantonen!

Bild: © Keller + Steiner Bauprofile AG
Bauanwälte als “Kantons-Berichterstatter” gesucht!
Melden Sie sich unverbindlich beim Verlag. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, z.B. Redaktion gegen Werbung.







