. .
Drucken/Print

Einleitung: Baueinsprache in der Schweiz

Die Baueinsprache ist der erste Rechtsbehelf gegen ein unerwünschtes Baugesuch bzw. Bauvorhaben in der Nachbarschaft.

Die Rechtspraxis unterscheidet zwischen:

» Öffentlich-rechtliche Baueinsprache

» Zivil-rechtliche Baueinsprache

Die Rechtsmittelverfahren im öffentlich-rechtlichen Bereich sind je nach Kanton unterschiedlich:

  1. Baueinsprache-Möglichkeit des Nachbarn gegen das Baugesuch (zB AG, BE, SZ)
  2. Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids und Baurekurs gegen erteilte Baubewilligung (zB ZH)

Baueinsprache: In einzelnen Kantonen wird zu einer Einigungsverhandlung geladen.

Die Rechtsschutzsysteme im zivil-rechtlichen Bereich differieren kantonal:

  1. Baueinsprache-Möglichkeit des Nachbarn gegen das Baugesuch ( zB AG, BE, SZ)
  2. Ordentlicher Zivilprozess ( zB ZH)

Nachfolgend werden nur die Baueinsprachen im engeren Sinne (je Ziff. 1 oben) behandelt und dies nur abstrakt, d.h. ohne Bezug zu einzelnen Kantonen!

Illustration: Baueinsprache

Bild: © Keller + Steiner Bauprofile AG

Bauanwälte als “Kantons-Berichterstatter” gesucht!

Melden Sie sich unverbindlich beim Verlag. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, z.B. Redaktion gegen Werbung.

» LawMedia AG: Kontakt

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • del.icio.us
  • LinkedIn
  • Facebook